von Bäumen und Immobilien-Werten ...

Warum ein Baum als Teil der Immobilie angesehen und ergo auch zu dessen Wert hinzugerechnet wird.
oder WAS IST EIN BAUM WERT?

Der Förster sagt: "Der Holzpreis."
Der Gärtner: "Die Kosten für den Einkauf und Pflanzung."
Der Besitzer: "Der ideelle Werte, da er ein Geschenk war, zu einem besonderen Ereignis gepflanzt wurde."
Vor Gericht (Sachverständigen-Gutachten): Bäume als Sachwert der Liegenschaft!

Der Gesetzgeber sieht Bäume als ein unbewegliches Vermögen, er gehört zu dem Grundstück auf dem er stockt. Dies bedeutet, dass bei Beschädigungen an Bäumen neben Schadenersatzpflicht unter Umständen eine Sachbeschädigung und Grundstückswertminderng eintritt. Schon in der Bilanz (Baumwert rein nach steuerlichen Regeln!) einer kleinen Kommune wird ein durchschnittlicher Strassenbaum mit € 511* (Stand 2007) gerechnet,  nach der Methode Koch im Schadenersatz sind es schnell mehrere tausend Euro - wohlgemerkt: ein Strassenbaum, durchschnittlich. Wenn nun der Baum z.B. representativen Charakter hat, ist schnell mit mehreren 10.000 € bis hin zum 5-stelligen Bereich zu rechnen.

Auslöser für Baumwert-Ermittlungen können z.B. für die Berechnung des Verkehrswertes der Liegenschaft, Grundabtretungen oder Sachbeschädigungen sein.

Totalschaden: Wurzelabgrabungen über 40% bzw. Kronenrückschnitte über 50%

Totalschaden: Wurzelabgrabungen über 40% bzw. Kronenrückschnitte über 50%

Der Baumwert-Ermittlung (gilt nicht für die Bewertung von Wald u. Baumschulen) nach der gerichtlich anerkannten Methode Koch, gehen folgende Kriterien ein:

  • die FUNKTION des Baumes
  • der ZUSTAND (Alter, Schäden)
  • KOSTEN für die "WIEDERHERSTELLUNG"
     
  • Bei der Funktion macht es einen großen Unterschied, ob der Baum im hinteren Grundstückseck steht, kaum einsehbar, von untergeordneter architektonischer Wirkung ist udgl. oder derselbe für eine representatives Anwesen in der Einfahrt steht und eine lückenlose Straßenbepflanzung darstellt.
  • Ein vitaler, schön gewachsener Baum ohne Schäden als Ideal. Berücksichtigt werden aber auch Schädigungen wie z.B. Fäulen, zu große Schnittstellen, Wurzel-, Stammschäden etc.
  • ... immer unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Heißt z.B.: Welche Pflanzung, gemeint ist die Pflanzgröße, würde der Baumbesitzer wählen, wenn er selber hierfür aufkommen müsste?

Die Rechnung sieht dann, stark vereinfacht, wie folgt aus:
Kosten für (bei Totalschaden) Entfernung und ggf. Gutachten
+ Pfanzkosten
+ Pflege bis zur Funktionserfüllung (mit Verzinsung) / Herstellzeitraum
+ Risiko für Anwuchs (je nach Standort und Gehölzgröße)
- Vorschäden (ungepflegte Krone, verdichteter Boden, Anfahrschaden ...)
- Alterswertminderung
____________________
Herstellungskosten

Letztendlich kann natürlich jeder über seinen Besitz frei verfügen (sofern es nicht gegen ein Gesetz verstösst) - jedoch soll vor einem Eingriff in den Baumbestand u.a. auch der monetäre Wert bedacht sein. Es käme ja auch niemand auf die Idee, das Sparbuch vorsätzlich wegzuwerfen.

Quellangaben:
*... Baumwert in der komm. Eröffnungsbilanz.Ass. jur. Helge Breloer,ÖBV Sachverständige und Lehrbeauftragte u. a. für Gehölzwertermittlung an der FH Osnabrück

Eine Idee keimt ...

Nicht nur Menschen lassen sich oftmals laaange Zeit, bis die Idee anfängt zu keimen. Bäume greifen z.T. gleichfalls zu dieser Strategie. Denn - was ist schon "richtig"?

  • Oder wussten Sie, dass die Keimfähigkeit von manchen Baumsamen über Jahrzehnte erhalten bleiben kann? Sie also den für sie optimalen Zeitpunkt abwarten können.
  • Ein Extrem waren nach über 2.000 Jahren keimfähige Samen von Magnolien.
  • Riesenmammutbäume und einige Kiefern wiederum ein Feuer abwarten, um ihre Samen fallen zu lassen.

Nun werde ich aber nicht Jahrzehnte lang oder gar auf eine Feuersbrunst warten, um mit dem Blog endlich zu starten. Also - Ditaktik hin oder her: Hiermit fällt das Samenkorn.

PS: Und der Vorteil der Feuerkeimer?
Sie finden so nährstoffreichen Boden, frei von Konkurrenz. Der Anfang ist getan!

Mathias Ebetsberger - Eine Idee keimt ...